Rechtsanwalt Julian Wunderlich
Ihr Fachanwalt für Strafrecht aus Regensburg.
Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss bei Ihnen vor der Türe? Sie wurden festgenommen, weil gegen Sie angeblich ein Haftbefehl vorliegen soll? Die Polizei fordert Sie auf zur erkennungsdienstlichen Behandlung zu erscheinen?
Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder einem Ermittlungsverfahren konfrontiert wird, befindet sich oft in einer außergewöhnlichen und belastenden Situation. Ermittlungsverfahren, polizeiliche Vernehmungen oder gar eine Anklage können gravierende Konsequenzen für das Privatleben, die berufliche Zukunft und die persönliche Freiheit haben. Das Strafrecht ist komplex, schnelllebig und stellt hohe Anforderungen an die Verteidigung. In solchen Momenten ist es entscheidend, einen starken, erfahrenen und zuverlässigen Partner an der Seite zu haben.
Rechtsanwalt Wunderlich berät und verteidigt in allen Bereichen des Strafrechts: von klassischen Delikten wie Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug über Jugendstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht bis hin zu komplexen Sachverhalten im Sexualstrafrecht oder bei Kapitaldelikten wie Mord und Totschlag. Hierbei ist er als Strafverteidiger bundesweit in allen Gerichten und Instanzen tätig.
Er berät und betreut Sie kompetent bei allen Maßnahmen und in allen Stadien des Strafverfahrens, von der Durchsuchung über die Verhaftung, im Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Verfahren und in der Rechtsmittelinstanz.
Jeder Fall ist einzigartig - deshalb gibt es keine Standardlösungen. Jede Situation wird im Detail analysiert, die Aktenlage sorgfältig geprüft, die Beweislage kritisch hinterfragt und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickelt.
Strafverteidigung heißt, Lösungen zu finden, wo zunächst augenscheinlich keine existieren.
Durch hohes persönliches Engagement und entsprechende Erfahrung wie auch Kompetenz finden Sie die optimalen Voraussetzungen vor, damit eine effektive Strafverteidigung und Vertretung in Ihren Anliegen gewährleistet ist.
Mein Ziel ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen – durch frühzeitige Beratung, strategische Planung und eine entschlossene, individuelle Verteidigung.
Der Job eines Strafverteidigers ist es, als Interessenvertreter des Angeklagten einen Gegenpol gegenüber den Ermittlungsbehörden darzustellen. In solchen Situationen ist es von großer Bedeutung, dass Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Angeklagtem - unterstützt durch seinen Verteidiger - besteht. Nur so kann in der Regel gewährleistet werden, dass die Interessen des Angeklagten im Strafverfahren angemessen gewahrt werden.
Ein Strafverfahren berührt häufig nicht nur die rechtliche Ebene, sondern beeinflusst in erheblichem Maße auch das persönliche und berufliche Umfeld der Betroffenen. Daher ist eine sachliche, diskrete und zielgerichtete Zusammenarbeit von zentraler Bedeutung.
Strafverteidigung bedeutet für mich aber auch: transparente Abläufe, klare Kommunikation und digitale Arbeitsprozesse. Sie sollen jederzeit wissen, wo Sie stehen, welche Schritte als Nächstes folgen und welche Erfolgsaussichten bestehen.
Auf mich können Sie als kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner für das Strafrecht zählen!