Im Strafverfahren herrscht ein Ungleichgewicht. Der Beschuldigte sieht sich allein der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gegenüber. Gerade hier ist es daher besonders wichtig, dass man sich auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden befindet. Es ist wichtig, dass Waffengleichheit zwischen dem Beschuldigten auf der einen Seite und Polizei und Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite herrscht.
Als Strafverteidiger unterstütze ich Sie in jeder Lage des Strafverfahrens und kämpfe für Ihre Rechte.
Ich verteidige Sie als Fachanwalt für Strafrecht bundesweit in allen Bereichen des klassischen Strafrechts, sowie den strafrechtlichen Nebengebieten. Sei es bei Körperverletzungsdelikten, Kapitaldelikten (Mord, Totschlag), Sexualstraftaten (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, etc.), Vermögensdelikten (Raub, Diebstahl, Betrug, Untreue, etc.), Betäubungsmitteldelikten (Besitz, Handeltreiben, Einfuhr, etc.) oder Steuerstrafverfahren.
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