Ein Brief der Polizei im Briefkasten ist in der Regel kein gutes Zeichen.
Haben Sie eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter erhalten, in der Sie aufgefordert werden zu einem Vernehmungstermin in Regensburg oder auf einer anderen Polizeidienststelle zu erscheinen? Oder haben Sie einen schriftlichen Anhörungsbogen der Polizei erhalten, die Sie dazu auffordert zu einem Sachverhalt Stellung zu nehmen? In diesem Fall sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Ratschläge befolgen, um das gegen Sie geführte Strafverfahren zu einem guten Ausgang zu bringen.
1. Reagieren Sie nicht auf die Vorladung
Haben Sie eine Vorladung oder einen schriftlichen Anhörungsbogen der Polizei erhalten? Dann bleiben Sie ruhig und reagieren Sie nicht darauf. Es gibt zunächst keinen vernünftigen Grund der Aufforderung der Polizei Folge zu leisten. Der Beschuldigte eines Strafverfahrens hat zu jedem Zeitpunkt ein umfassendes Schweigerecht
und ist nicht verpflichtet an den Ermittlungen in irgendeiner Art und Weise mitzuwirken.
Sie sollten in jedem Fall dem verständlichen Drang widerstehen sich gegenüber den Ermittlungsbehörden zu rechtfertigen. Auch wenn Sie unschuldig sind und zu Unrecht beschuldigt werden, sollten Sie zunächst keine Angaben
gegenüber der Polizei machen, sondern einen Strafverteidiger beauftragen, der mit ihnen und für Sie gegebenenfalls eine fachkundige und professionelle Einlassung abgeben kann.
2. Kontaktieren Sie frühzeitig einen Strafverteidiger
Kontaktieren Sie auf jeden Fall einen Anwalt, der auf das Strafrecht spezialisiert ist. Sie haben nach § 137 StPO
in jeder Lage des Verfahrens, also jederzeit, das Recht
einen Verteidiger zu kontaktieren. Ein kompetenter Strafverteidiger wird Sie zunächst über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren. Im Anschluss wird er sich als Ihr Verteidiger bei den Ermittlungsbehörden anzeigen, den Vernehmungstermin für Sie absagen
und noch bevor irgendeine Stellungnahme gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft abgegeben wird, Akteneinsicht beantragen.
Erst nachdem die Ermittlungsakte eingesehen wurde ist es sinnvoll, zusammen die weitere Verteidigungsstrategie
zu erarbeiten. Erst dann ist man über den genauen Tatvorwurf und den bisherigen Stand der Ermittlungen genauer informiert.
3. Bestimmen Sie selbst frühzeitig, wie sich das Verfahren entwicklt
Sie sollten sich unbedingt so früh wie möglich an einen Strafverteidiger wenden. Nur so ist es möglich Ihnen Verhaltenstips und Handlungsanweisungen
bei weiteren Ermittlungsmaßnahmen zu geben, die unter Umständen folgen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit Sie über die Vermeidung einer drohende Untersuchungshaft
zu beraten, bevor diese überhaupt vollstreckt wird.
Letztlich besteht bereits im frühen Stadium des Ermittlungsverfahren die Möglichkeit durch professionelle und kompetente Verteidigung
das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft zur Einstellung zu bringen. So müssen Sie sich nicht einem langwierigen Strafverfahren aussetzen und kommen um eine öffentliche Hauptverhandlung herum.
Ein Strafverfahren ist für jeden eine belastende und ungewohnte Situation. Oftmals haben Beschuldigte zum ersten Mal überhaupt mit einem Anwalt und den Ermittlungsbehörden zu tun. Als Rechtsanwalt, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat, unterstütze und berate ich Sie in dem Strafverfahren jederzeit vertrauensvoll und zuverlässig.
Meine Aufgabe ist es, Sie gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungsbehörden abzuschirmen und mich schützend vor Sie zu stellen. Zu jeder Zeit des Verfahrens kämpfe ich für Ihre Rechte und stelle ein faires und gerechtes Verfahren sicher.
Kontaktieren Sie mich
gerne in unserer Regensburger Kanzlei und wir versuchen gemeinsam das weitere Verfahren zu lenken und zu einem zufriedenstellen Ende zu bringen.